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BAG Beschluss v. - 1 ABR 37/17

Gesetze: § 106 Abs 2 S 1 BetrVG, § 109 S 1 BetrVG, § 109 S 2 BetrVG

Unterrichtung Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

Leitsatz

Die gesetzliche Primärzuständigkeit der Einigungsstelle bei Konflikten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses bezieht sich auch auf Streitigkeiten über die Art und Weise der Erteilung von Auskünften.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:120219.B.1ABR37.17.0

Fundstelle(n):
DB 2019 S. 6 Nr. 17
QAAAH-12670

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