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BSG Urteil v. - B 10 EG 5/17 R

Gesetze: § 2d Abs 3 S 1 BEEG vom , § 2 Abs 1 S 3 Nr 2 BEEG, § 2 Abs 8 S 2 BEEG vom , § 8 Abs 3 S 1 BEEG, § 4 Abs 3 S 1 EStG, § 11 Abs 1 S 1 EStG

Elterngeld - selbstständige Erwerbstätigkeit - Einkommen im Bezugszeitraum - Gesellschafter einer Personengesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Gewinnverzicht - Gewinn-Verlust-Rechnung - Zuflussprinzip - gesetzliche Neuformulierung - kein Abstellen auf Umfang des Mitunternehmerrisikos und der Mitunternehmerinitiative - keine Ermittlung des anteiligen Jahresgewinns nach vorhergehendem Steuerbescheid - vorläufige Bewilligung - Einkommensprognose der Elterngeldbehörde - Erforderlichkeit der Vorlage einer Überschussrechnung

Leitsatz

Hat ein Personengesellschafter auf seinen Gewinnanteil verzichtet, ist sein Einkommen im Bezugszeitraum des Elterngelds auf der Grundlage einer Gewinn-Verlust-Rechnung nach dem Zufluss in den Bezugsmonaten zu bestimmen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:131218UB10EG517R0

Fundstelle(n):
DB 2018 S. 19 Nr. 51
DStR 2019 S. 1103 Nr. 21
DStR 2019 S. 1873 Nr. 36
HFR 2019 S. 537 Nr. 6
ZIP 2019 S. 7 Nr. 4
CAAAH-12692

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