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BSG Urteil v. - B 8 SO 7/17 R

Gesetze: § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 55 Abs 1 SGB 9, § 12 Nr 1 BSHG§47V

Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Integrationshelfer zur Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule - Abgrenzung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Leitsatz

Auch ein außerunterrichtliches schulisches Nachmittagsangebot in Form der Offenen Ganztagsschule (OGS) kann je nach seiner konkreten Ausgestaltung eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung darstellen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:061218UB8SO717R0

Fundstelle(n):
MAAAH-12693

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