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BVerwG Urteil v. - 9 C 2/18

Gesetze: Art 20 Abs 3 GG, Art 19 Abs 3 GG, § 8 Abs 7 S 2 KAG BB vom , § 8 Abs 7 S 2 KAG BB vom , § 12 Abs 1 Nr 4 KAG BB, § 12 Abs 1 Nr 2 KAG BB, § 169 Abs 1 S 1 AO, § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO, § 170 Abs 1 AO, § 47 AO, § 31 Abs 1 BVerfGG

Geltung des Rückwirkungsverbots für nicht grundrechtsfähige juristische Personen im Abgabenrecht; abgabenrechtliche Festsetzungsverjährung

Leitsatz

Im Hinblick auf die abgabenrechtliche Festsetzungsverjährung gilt das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, das auf den im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes beruht, auch für solche Abgabenpflichtige, die sich als von der öffentlichen Hand beherrschte juristische Personen des Privatrechts nicht auf Grundrechte berufen können.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:230119U9C2.18.0

Fundstelle(n):
HFR 2019 S. 817 Nr. 9
EAAAH-12716

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