Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung - Verweisung auf Beamtenrecht - Verjährung
Tatbestand
Die Parteien streiten in der Revision noch darüber, ob der inzwischen verstorbene Ehemann der Beklagten und ehemalige Arbeitnehmer des Klägers (im Folgenden Erblasser) einen Anspruch auf ein zusätzliches monatliches Ruhegehalt als jährliche Sonderzuwendung hatte. Der Kläger begehrt insoweit die Rückzahlung jeweils im Monat November 2006 bis 2008 geleisteter Sonderzuwendungen. Die Beklagte verlangt im Wege der Widerklage Jahressonderzahlungen für die Jahre 2009 bis 2014.