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BGH Beschluss v. - 1 StR 233/18

Gesetze: § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 267 StPO

Betäubungsmitteldelikt: Berechnung des Grenzwerts der nicht geringen Menge durch das Tatgericht

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:260618B1STR233.18.0

Fundstelle(n):
YAAAH-12890

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