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BFH Urteil v. - IX R 20/17

Gesetze: ZPO § 554 Abs. 2 und Abs. 3; FGO § 56; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1;

Vermietung und Verpachtung - vorab entstandene Werbungskosten - Nießbrauch

Leitsatz

NV: Der Eigentümer kann Aufwendungen für sein mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belastetes Grundstück regelmäßig nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, solange ein Ende der Nutzung durch den Dritten nicht absehbar ist. Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung von Erhaltungsaufwand und Schuldzinsen im Rahmen des Werbungskostenabzugs rechtfertigen könnten, bestehen insoweit nicht (Bestätigung der Rechtsprechung).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.190219.IXR20.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 540 Nr. 6
DStR 2019 S. 919 Nr. 18
DStRE 2019 S. 722 Nr. 11
EStB 2019 S. 223 Nr. 6
ErbStB 2019 S. 164 Nr. 6
HFR 2019 S. 570 Nr. 7
KÖSDI 2019 S. 21264 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2019 S. 408
PAAAH-12909

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