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BGH Urteil v. - I ZR 108/17

Gesetze: § 3a UWG, § 16a Abs 1 S 3 RdFunkStVtr HA

Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten: Marktverhaltensregelung im Rundfunkstaatsvertrag hinsichtlich der kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Wettbewerb - Deutschland-Kombi

Leitsatz

Deutschland-Kombi

Die Bestimmung des § 16a Abs. 1 Satz 3 RStV ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:081118UIZR108.17.0

Fundstelle(n):
RAAAH-13017

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