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BSG Urteil v. - B 2 U 7/17 R

Gesetze: § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Antrittsort: von zu Hause - unmittelbarer Beginn mit einer versicherten Tätigkeit - konkrete Anordnung des Arbeitgebers - sachlicher Zusammenhang - Unterbrechung - Vorbereitungshandlung - Abholen der Autoschlüssel - Rückruf aus dem Urlaub

Leitsatz

Ein Betriebsweg kann auch von zu Hause angetreten werden, wenn auf konkrete Anordnung des Arbeitgebers unmittelbar mit einer versicherten Tätigkeit begonnen wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:271118UB2U717R0

Fundstelle(n):
KAAAH-13028

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