Anspruch auf Unterlassung des Bereithaltens einer identifizierenden Berichterstattung als Altmeldung in dem Online-Archiv einer Tageszeitung zum Abruf: Abwägung des Persönlichkeitsrechts mit der Meinungs- und Medienfreiheit; Zumutbarkeit der Unterbindung der Auffindbarkeit der Altmeldung über Internet-Suchmaschinen
Leitsatz
1. Die Frage, ob in dem Online-Archiv einer Tageszeitung Altmeldungen zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über die Hauptverhandlung eines Strafverfahrens berichtet und in denen der Angeklagte namentlich genannt wird, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.
2. Dabei stellt die Frage, ob es dem Verlag möglich und zumutbar ist, die Auffindbarkeit der Altmeldung über Internet-Suchmaschinen zu unterbinden oder einzuschränken, aus Gründen der praktischen Konkordanz einen Abwägungsgesichtspunkt dar.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:181218UVIZR439.17.0
Fundstelle(n): NJW 2019 S. 1881 Nr. 26 ZIP 2019 S. 1333 Nr. 28 UAAAH-13081