Fehlende formelle Beschwer der Revision; Gemeinnützige Betriebskapitalgesellschaft und Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1. NV: Die für die zulässige Erhebung eines Rechtsmittels erforderliche Beschwer ist nicht gegeben, wenn das FG dem Klagebegehren, wie es in dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag zum Ausdruck gekommen ist, entsprochen hat.
2. NV: Der Annahme einer Betriebsaufspaltung steht weder entgegen, dass die Betriebskapitalgesellschaft allein kraft ihrer Rechtsform als Gewerbebetrieb anzusehen ist, noch dass deren Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2019:U.190219.XR42.16.0
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2718 Nr. 46 BFH/NV 2019 S. 586 Nr. 6 GmbHR 2019 S. 680 Nr. 12 RAAAH-13419