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BFH Beschluss v. - XI B 123/17

Gesetze: AO § 118 Satz 1; FGO § 40 Abs. 1; FGO § 44 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 6;

Verfahrensmangel bei fehlerhafter Abweisung einer Klage durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil; Gegenstand der Anfechtungsklage nach außergerichtlichem Rechtsbehelf

Leitsatz

1. NV: Wird über eine Klage aufgrund der fehlerhaften Annahme, es liege kein anfechtbarer Verwaltungsakt vor, durch Prozessurteil entschieden, liegt darin ein Verfahrensmangel.

2. NV: Ein Verwaltungsakt, der die Anfechtungsklage eröffnet, liegt auch dann vor, wenn zwar (ggf.) der ursprüngliche Akt kein Verwaltungsakt war, jedoch die Einspruchsentscheidung aus einer möglicherweise schlichten Willenserklärung der Behörde einen Verwaltungsakt macht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.111218.XIB123.17.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2019 S. 174 Nr. 6
BFH/NV 2019 S. 565 Nr. 6
IStR 2019 S. 670 Nr. 16
VAAAH-13435

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