Zur Mitunternehmerinitiative eines Kommanditisten als Voraussetzung der Durchschnittssatzbesteuerung
Leitsatz
NV: Die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung für die im Rahmen eines Tierzucht- bzw. Tierhaltungsbetriebs einer KG ausgeführten Umsätze kann nicht mit der Begründung versagt werden, dass die ein Mitunternehmerrisiko tragenden Kommanditisten keine Mitunternehmerinitiative entfalten können, weil sie (formell) in keinem Fall den Mehrheitsgesellschafter an einer Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung hindern können, wenn sie nach der Zahl der übertragenen sog. freien Vieheinheiten die wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft wesentlich bestimmen.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2019:U.130219.XIR24.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2019 S. 597 Nr. 6 HFR 2019 S. 712 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2019 S. 413 UStB 2019 S. 172 Nr. 6 HAAAH-13496