(Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsstreit - Behandlungsunterlagen - Übermittlung der personenbezogenen Daten des Versicherten an das Gericht ohne dessen Einwilligung - Geltung der Datenschutzgrundverordnung (juris: EUV 2016/679) im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung)
Leitsatz
1. Klagt eine Krankenkasse auf Erstattung gezahlter Vergütung für die Krankenhausbehandlung ihres Versicherten, darf das beklagte Krankenhaus in Einklang mit unionsrechtlichem Datenschutzrecht ohne Einwilligung des Versicherten dem Gericht dessen personenbezogene Daten in Behandlungsunterlagen zur zweckverändernden Verarbeitung (zum Nachweis der Vergütungsforderung) übermitteln, ohne die Einsichtnahme anderer Verfahrensbeteiligter ausschließen zu dürfen.
2. Die Datenschutzgrundverordnung gilt außerhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts grundsätzlich im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung jedenfalls kraft bundesgesetzlich angeordneter entsprechender Anwendung.