Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils bei zugelassener Revision
Leitsatz
Aus einem Berufungsurteil, gegen das die Revision stattfindet, muss zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand das Gericht ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen. Fehlen solche Darstellungen, hat das Revisionsgericht das Urteil von Amts wegen aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Dies gilt auch für ein Protokollurteil (Fortführung Senatsurteil vom - VI ZR 22/16, NJW 2017, 3449).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:260319UVIZR171.18.0
Fundstelle(n): NJW 2019 S. 1885 Nr. 26 NJW 2019 S. 9 Nr. 21 QAAAH-13587