Verpflichtet eine vertragliche Rückzahlungsklausel den Arbeitnehmer dazu, die Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu erstatten, wenn er das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in der Klausel vorgesehenen Bindungsdauer kündigt, weil er wegen eines ihm nicht im Sinne eines Verschuldens zuzurechnenden dauerhaften Wegfalls seiner medizinischen Tauglichkeit nicht mehr in der Lage ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann dies gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstoßen.
Fundstelle(n): BB 2019 S. 1203 Nr. 21 DB 2019 S. 7 Nr. 20 DStR 2019 S. 12 Nr. 23 NJW 2019 S. 10 Nr. 23 NWB-Eilnachricht Nr. 26/2019 S. 1879 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2019 S. 648 IAAAH-13824