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BFH Urteil v. - III R 32/17

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 4 Satz 2 und Satz 3;

Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht

Leitsatz

NV: Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht gegeben, wenn ein Kind nach der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, die im Vergleich zu einer gleichzeitigen weiteren Ausbildung als „Hauptsache“ anzusehen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.111218.IIIR32.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 691 Nr. 7
EStB 2019 S. 224 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2019 S. 527
VAAAH-13850

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