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BGH Beschluss v. - 1 StR 311/17

Gesetze: § 261 Abs 2 Nr 2 StGB, § 261 Abs 5 StGB

Geldwäsche: Verwertung des vom Vortäter ursprünglich Erlangten; leichtfertiges Handeln

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:100119B1STR311.17.0

Fundstelle(n):
SAAAH-13945

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