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BGH Urteil v. - VIII ZR 250/17

Gesetze: § 242 BGB, § 259 Abs 1 BGB, § 273 Abs 1 BGB, § 274 Abs 1 BGB

Versorgung von Nachbargrundstücken über eine Heizungsanlage: Anspruch der Heizenergiebezieher gegen den Rechnungsteller auf Einsichtnahme in die der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Belege vor Leistung eines Nachzahlungsbetrages

Leitsatz

Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks, der von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks aufgrund vertraglicher Vereinbarung Heizenergie aus einer dort betriebenen, gemeinsam genutzten Heizungsanlage bezieht, ist zur Leistung eines Nachzahlungsbetrags, der sich aus der von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks erstellten Jahresabrechnung ergibt, nicht verpflichtet, solange und soweit letzterer einem Verlangen nach Einsichtnahme in die der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Belege nicht nachgekommen ist. Eine von dem Rechnungsteller gleichwohl erhobene Klage auf Zahlung des Nachzahlungsbetrags ist als derzeit unbegründet abzuweisen (Bestätigung und Fortentwicklung des Senatsurteils vom - VIII ZR 189/17, NJW 2018, 1599 Rn. 24 ff.).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:100419UVIIIZR250.17.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2019 S. 977 Nr. 16
MAAAH-14099

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