Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
für einen Sattelanhänger
Leitsatz
1. Ein in
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verwendeter Sattelanhänger
ist kein steuerbefreiter Kraftfahrzeuganhänger im Sinn des § 3 Nr.
7 KraftStG.
2. Ein in einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb verwendeter Sattelanhänger ist kein
Sonderfahrzeug im Sinn des § 3 Nr. 7 Satz 2 KraftStG, wenn eine
anderweitige sinnvoll-praktische Verwendung im Rahmen eines Gewerbebetriebs
abstrakt in Betracht kommt, ohne dass diese angesichts der Bauart
und Einrichtung des Fahrzeugs entgegen seiner vorgegebenen Bestimmung
und eigentlichen Eignung völlig zweckfremd erscheint.