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BGH Urteil v. - X ZR 88/18

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 EGV 261/2004, Art 14 Abs 2 EGV 261/2004

Fluggastrechte: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausgleichsleistung wegen erheblicher Flugverspätung

Tatbestand

Die Kläger haben die Beklagte wegen der erheblich verspäteten Ankunft eines Fluges auf eine Ausgleichszahlung in Anspruch genommen. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen, die Berufung der Kläger ist ohne Erfolg geblieben. In der Revisionsinstanz hat die Beklagte die Klagehauptforderung nebst Zinsen beglichen und insoweit ihre Kostenlast anerkannt. Die Parteien haben den Rechtsstreit in diesem Umfang für in der Hauptsache erledigt erklärt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:120219UXZR88.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 1461 Nr. 20
SAAAH-14499

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