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BSG Urteil v. - B 12 R 8/18 R

Gesetze: § 346 Abs 3 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 172 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 31 SGB 10, § 55 Abs 1 SGG

(Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB 4 - keine Ermächtigung zur bloßen Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung (hier: für die Tätigkeit als Prokurist) - Anfechtbarkeit einer unzulässigen Elementenfeststellung)

Tatbestand

Streitig ist noch die Feststellung der Beklagten, die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1. als Prokurist für die Klägerin erfolge im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:260219UB12R818R0

Fundstelle(n):
SAAAH-14515

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