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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 1359/18

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung der von ihr gezahlten Aufwandspauschalen nach § 275 Abs 1c Satz 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) in Höhe von insgesamt 1.800 EUR.

Fundstelle(n):
WAAAH-14570

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