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LSG Hessen Urteil v. - L 5 R 137/18

Die Beteiligten streiten um die teilweise Aufhebung und Erstattung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in Höhe von zuletzt noch 6.171,45 EUR für den Zeitraum vom 2. Mai 1990 bis zum 28. Februar 2010.

Fundstelle(n):
FAAAH-14622

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