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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 15 AS 262/16

Der Kläger beansprucht für den Leistungsabschnitt Dezember 2012 bis Mai 2013 die Kostenübernahme für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente und alternativmedizinische Heilmittel und die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung.

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 9 Nr. 8
XAAAH-14642

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