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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 1 AL 12/18

Die Beteiligten streiten darüber, in welchem Umfang Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu erstatten ist, wenn eine Berufsausbildung während eines laufenden Monats beendet wurde, für den bereits bis zum Monatsende Zahlungen geleistet wurden.

Fundstelle(n):
OAAAH-14671

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