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LSG Sachsen Urteil v. - L 5 RS 586/17

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beklagten die Beschäftigungszeiten des Klägers vom 14. November 1973 (richtigerweise: 10. Dezember 1973) bis 30. Juni 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz festzustellen.

Fundstelle(n):
MAAAH-14676

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