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BAG Urteil v. - 3 AZR 380/17

Gesetze: § 1 BetrAVG

Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

Leitsatz

Beruht eine Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung auf einer vertraglichen Einheitsregelung mit kollektivem Bezug, die Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB enthält, so ist dem Arbeitnehmer damit im Regelfall nur eine Versorgung nach den jeweils beim Arbeitgeber geltenden Versorgungsregeln zugesagt. Eine solche Einheitsregelung ist offen für eine - auch verschlechternde - Ablösung sowohl durch eine Betriebs- oder Sprecherausschussvereinbarung als auch durch eine Gesamtzusage.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:111218.U.3AZR380.17.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1331 Nr. 23
DB 2019 S. 7 Nr. 21
NJW 2019 S. 10 Nr. 24
XAAAH-14723

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