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BFH Urteil v. - V R 32/17

Gesetze: AO § 129;

Offenbare Unrichtigkeit bei Übertragungsfehler

Leitsatz

NV: Kein Sachaufklärungsfehler, sondern eine offenbare Unrichtigkeit mit der Folge einer Berichtigungspflicht nach § 129 Satz 2 AO liegt vor, wenn das Finanzamt einen Teil der Prüfungsfeststellungen schon während der Außenprüfung in einem Änderungsbescheid berücksichtigt, dann aber die Ergebnisse des abschließenden Prüfungsberichts entgegen der Aktenlage durch eine Korrektur des Änderungsbescheides noch einmal in vollem Umfang —und damit doppelt— umsetzt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.240119.VR32.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 673 Nr. 7
DStRE 2019 S. 717 Nr. 11
HFR 2019 S. 552 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2019 S. 1508
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2019 S. 451
XAAAH-14762

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