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BGH Urteil v. - I ZR 113/18

Gesetze: Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001, Art 16 EURL 26/2014, § 15 Abs 2 UrhG, § 19a UrhG, § 34 Abs 1 VGG, Art 267 AEUV

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft: Einbettung eines mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Internetseite verfügbaren Werks in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing als öffentliche Wiedergabe - Deutsche Digitale Bibliothek

Leitsatz

Deutsche Digitale Bibliothek

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom , S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt die Einbettung eines mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Internetseite verfügbaren Werks in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing eine öffentliche Wiedergabe des Werks im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat?

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:250419BIZR113.18.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1025 Nr. 19
BB 2020 S. 13 Nr. 1
RIW 2019 S. 453 Nr. 7
ZIP 2019 S. 37 Nr. 19
BAAAH-14846

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