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BGH Urteil v. - I ZR 51/17

Gesetze: § 312d Abs 3 BGB vom , § 346 BGB, § 355 Abs 1 BGB vom , § 357 Abs 1 BGB vom , § 652 BGB

Ausübung des Widerrufsrechts eines Maklerkunden

Leitsatz

Die Annahme eines auf die vollständige Vertragserfüllung gerichteten "ausdrücklichen" Wunsches eines Maklerkunden im Sinne von § 312d Abs. 3 BGB aF setzt voraus, dass der Maklerkunde vor Abgabe dieses Wunsches entweder über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist oder der Makler aufgrund anderer Umstände davon ausgehen konnte, dass der Kunde das Widerrufsrecht gekannt hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:131218UIZR51.17.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1218 Nr. 22
UAAAH-15064

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