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BGH Urteil v. - X ZR 58/17

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 1 070 223 (Streitpatents). Es wurde am 31. März 1999 unter Inanspruchnahme dänischer Prioritäten vom 6. April 1998 und vom 23. Februar 1999 international angemeldet. Das Streitpatent umfasst acht Patentansprüche, von denen Anspruch 1 in der englischen Verfahrenssprache lautet:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:080119UXZR58.17.0

Fundstelle(n):
PAAAH-15096

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