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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 5 K 1199/17 EFG 2019 S. 979 Nr. 12

Gesetze: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ; § 42d EStG ; § 191 Abs. 1 Satz 1 AO

Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Rechtsanwälte als steuerpflichtiger Arbeitslohn

Leitsatz

Die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Rechtsanwälte stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar und führt somit zu einer Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers.

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 979 Nr. 12
EStB 2019 S. 512 Nr. 12
XAAAH-15157

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