Durchleitung von Förderkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau lauterkeitsrechtlich nicht zu beanstanden
Leitsatz
Durchleitungssystem
1. Die Ausgestaltung des Durchleitungsverfahrens für Finanzierungen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß § 3 Abs. 1 KfWG unter Einschaltung von Kreditinstituten gewährt werden, ist keine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG.
2. Für die Einordnung einer Tätigkeit als dem Lauterkeitsrecht entzogenes, gesetzesvollziehendes hoheitliches Handeln ist nur erforderlich, dass sich die Handlung auf eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung stützt, nicht aber, dass diese die Einzelheiten des Vollzugs vorgibt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:131218UIZR165.17.0
Fundstelle(n): BB 2019 S. 1217 Nr. 22 DB 2019 S. 1319 Nr. 23 DB 2019 S. 6 Nr. 22 WM 2019 S. 1007 Nr. 22 YAAAH-15281