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BGH Beschluss v. - IX ZB 67/18

Gesetze: § 55 Abs 1 Nr 1 InsO, § 209 Abs 1 Nr 2 InsO, § 209 Abs 1 Nr 3 InsO, § 210 InsO, § 104 Abs 2 ZPO

Kein Rechtsschutzinteresse für Erlass eines nicht vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses

Leitsatz

Ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt worden und erfolgt danach die Anzeige der Masseunzulänglichkeit, ist jedenfalls ein Beschluss, auf dem im Wege der Zwangsvollstreckung noch kein Sicherungsrecht erwirkt wurde, auf eine sofortige Beschwerde aufzuheben.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:020519BIXZB67.18.0

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 1416 Nr. 27
WM 2019 S. 1029 Nr. 22
ZIP 2019 S. 1075 Nr. 22
ZIP 2019 S. 41 Nr. 21
IAAAH-15282

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