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BSG Urteil v. - B 2 U 22/17 R

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte für die im Rettungsdienst hauptamtlich Beschäftigten des Klägers Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für die Umlagejahre 2006 bis 2011 festsetzen durfte.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:290119UB2U2217R0

Fundstelle(n):
ZAAAH-15298

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