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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 702/16

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) darüber, ob die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) als Steuerfachwirt und Unternehmensberater für die Klägerin im Zeitraum vom 1.8.2007 bis 31.8.2010 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlegen hat.

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Fundstelle(n):
EAAAH-15347

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