Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 10 AZR 340/18

Gesetze: § 74c Abs 1 S 1 HGB, § 74c Abs 2 HGB, § 252 Abs 1 Nr 4 Halbs 2 HGB, § 11 Abs 1 S 1 EStG, § 242 BGB

Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

Leitsatz

1. Für die Anrechnung des durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft während der Karenzzeit erzielten Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit nach § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB ist maßgeblich, ob der Gewinn innerhalb des Karenzzeitraums realisiert wird. Davon ist auszugehen, wenn der frühere Arbeitnehmer die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen während des Karenzzeitraums in der Weise erbracht hat, dass ihm der Anspruch auf die Gegenleistung - von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken abgesehen - so gut wie sicher ist.

2. Besteht zwischen den Beteiligten Streit über die Tragweite der Entscheidungsformel eines vollstreckbaren Urteils, weil sie den Umfang der geschuldeten Leistung nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lässt, kann der Gläubiger erneut Klage gegen den Schuldner erheben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:270219.U.10AZR340.18.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1395 Nr. 24
DB 2019 S. 7 Nr. 22
DStR 2019 S. 1583 Nr. 30
NJW 2019 S. 2257 Nr. 31
ZIP 2019 S. 1786 Nr. 37
ZAAAH-15379

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank