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BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 1429/16

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 139 Abs 1 ZPO

Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Berufungsentscheidung aufgrund einer von der Vorinstanz abweichenden Vertragsauslegung ohne richterlichen Hinweis gem § 139 Abs 1 ZPO - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung aus dem fachgerichtlichen Verfahren

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190506.2bvr142916

Fundstelle(n):
FAAAH-15419

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