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BFH Beschluss v. - V R 19/17

Gesetze: FGO § 126a; AO §§ 172 ff.;

Berufsbetreuer und Bestandskraft

Leitsatz

NV: Ein Steuerbescheid ist auch bei einem erst nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht nicht unter günstigeren Bedingungen als bei einer Verletzung innerstaatlichen Rechts änderbar, da das Korrektursystem der §§ 172 ff. AO die Durchsetzung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Ansprüche ohne Verstoß gegen das Unionsrecht abschließend regelt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.270319.VR19.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 677 Nr. 7
DStZ 2019 S. 456 Nr. 13
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2019 S. 452
KAAAH-15426

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