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BFH Beschluss v. - VIII B 145/18

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2;

Nichtzulassungsbeschwerde – Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Leitsatz

NV: Gelangt das FG aufgrund einer Tatsachenwürdigung zu dem Ergebnis, dass eine betriebliche Veranlassung geltend gemachter Schuldzinsen nicht festgestellt werden kann, weicht es damit nicht von dem Rechtssatz ab, dass die auf den betrieblichen Teil eines Kontokorrentkredits entfallenden Schuldzinsen als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.260319.VIIIB145.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 707 Nr. 7
EAAAH-15428

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