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BGH Beschluss v. - IX ZB 47/17

Gesetze: § 8 Abs 3 S 2 GesO, § 16 GesO, § 59 Abs 1 InsO

Gesamtvollstreckungsverfahren: Abberufung eines Gesamtvollstreckungsverwalters wegen seines Verhaltens im Zusammenhang mit einem verfahrensbeendenden Vergleich

Leitsatz

Zu den Anforderungen an die Abberufung eines Gesamtvollstreckungsverwalters wegen seines Verhaltens im Zusammenhang mit einem verfahrensbeendenden Vergleich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:210319BIXZB47.17.0

Fundstelle(n):
WM 2019 S. 1026 Nr. 22
ZIP 2019 S. 1077 Nr. 22
JAAAH-15555

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