(Krankenversicherung - Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken - Zytostatikaversorgung - Vereinbarung von Abschlägen auf den Abgabepreis - Zulässigkeit nicht nur in Einzelverträgen, sondern auch in Kollektivverträgen auf Landesebene - Wirksamkeit eines Vertragsschlusses durch nachträgliche Genehmigung der Vertretungsberechtigten - Verfassungsmäßigkeit von § 129 Abs 5 S 1 SGB 5 - Vereinigungsfreiheit - allgemeiner Gleichheitsgrundsatz)
Leitsatz
Die bis geltenden Vorschriften zur Regelung der Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken ließen im Bereich der Zytostatikaversorgung die Vereinbarung von Abschlägen auf den Abgabepreis der Apotheken nicht nur in Einzelverträgen, sondern auch in Verträgen zwischen Krankenkassenlandesverband und Landesapothekerverband zu.