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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 1 K 1341/16

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2; GewStG § 2 Abs. 3; GewStG § 7 Abs. 1 Satz 1; EStG § 15 Abs. 2

Zur Gewerbesteuerpflicht eines Vereins mit seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Leitsatz

Vereine unterliegen mit ihren Einkünften aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Gewerbesteuer. Dies gilt auch dann, wenn sie keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2019 S. 912
DStRE 2019 S. 1541 Nr. 24
BAAAH-15750

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