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BGH Urteil v. - I ZR 99/17

Gesetze: § 14 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 Alt 1 UrhG, § 97 Abs 2 S 1 UrhG, Art 5 Abs 3 S 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 286 ZPO

Urheberpersönlichkeitsrecht eines Künstlers: Entfernung einer mit dem Gebäude unlösbar verbundenen Lichtinstallation auf dem Dach einer Kunsthalle und Wiederherstellungsanspruch

Tatbestand

Die Klägerin ist eine international tätige Künstlerin. Die Beklagte ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und betreibt die Kunsthalle Mannheim als Eigenbetrieb.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:210219UIZR99.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 2331 Nr. 32
DAAAH-15852

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