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LSG Hamburg Urteil v. - L 2 AL 16/18

Im Streit sind der Zeitpunkt des Endes eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag nach § 28a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) in der hier maßgeblichen Fassung vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246; a.F.) und vorab die Frage, ob die Klage wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden ist.

Fundstelle(n):
BAAAH-15912

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