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LSG Hamburg Urteil v. - L 3 R 124/17

Die Beteiligten streiten über eine Beitragsnachforderung aufgrund einer Betriebsprüfung für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2011 nebst Säumniszuschlägen in Höhe von insgesamt 5.007,67 EUR.

Fundstelle(n):
AAAAH-15921

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