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BAG Urteil v. - 3 AZR 560/17

Gesetze: § 10 S 3 Nr 4 AGG, § 10 S 1 AGG, § 10 S 2 AGG

Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze

Leitsatz

Eine Spätehenklausel, die einem Arbeitnehmer Hinterbliebenenversorgung für seinen Ehegatten nur für den Fall zusagt, dass die Ehe vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen ist, verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, wenn die Vollendung des 62. Lebensjahres die feste Altersgrenze der Versorgungsordnung darstellt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:220119.U.3AZR560.17.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1459 Nr. 25
DB 2019 S. 7 Nr. 24
DStR 2019 S. 9 Nr. 27
NJW 2019 S. 10 Nr. 26
VAAAH-16387

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