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BMF - III C 2 - S 7100/19/10001 :005 BStBl 2019 I S. 512

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von platzierungsabhängigen Preisgeldern

Bezug: BStBl 2019 II S. 336

Bezug: BStBl 2019 II S. 339

I. Grundsätze der , und

Der BFH hat in seiner Entscheidung vom hervorgehoben, dass die Teilnahme an Turnieren zur Erzielung von platzierungsabhängigen Preisgeldern nicht im Rahmen eines Leistungsaustausches erfolge. Der V. Senat hat sich dabei sowohl auf die Entscheidung des EuGH (, Baštová) als auch auf die zuvor ergangene Entscheidung des XI. Senats () bezogen. Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung () eine gegenläufige Ansicht vertreten habe, sei diese angesichts der damals noch nicht harmonisierten Rechtslage durch das o. g. EuGH-Urteil überholt.

Die Urteilsgrundsätze des BFH und die darin umgesetzte Rechtsprechung des EuGH gelten für platzierungsabhängige Preisgelder des Veranstalters bei Pferderennen und Pokerturnieren, bei sportlichen Wettbewerben, Schönheitskonkurrenzen, Ausscheidungsspielen, Glücksspielen und Ähnlichem. Sie gelten nicht für Leistungen eines Geldspielautomatenaufstellers oder Spielbankbetreibers, da deren sonstige ...

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