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BAG Urteil v. - 5 AZR 450/17

Gesetze: § 256 ZPO, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 77 Abs 4 S 1 BetrVG, § 611 Abs 1 BGB, § 75 Abs 1 BetrVG, § 75 Abs 2 BetrVG, § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG

Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer muss bei der Begründung von Ansprüchen auf Sachleistungen im Wege der Gesamtzusage regelmäßig davon ausgehen, dass die vertraglichen Absprachen einer Änderung durch betriebliche Normen unterliegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:300119.U.5AZR450.17.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1523 Nr. 26
DB 2019 S. 6 Nr. 25
RAAAH-16802

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